- Gemeinsame Klärung der Interessen des Landeigentümers
- Analyse und Bewertung vorliegender Angebote und/oder bereits abgeschlossener Nutzungsverträge
- Potenzial des Landeigentümers einschätzen: Flächenanalyse, BVVG-Auskehrklausel, etc.
- Chancen/Risiken durch benachbarte Landeigentümer einschätzen
- Kooperationsmöglichkeiten mit benachbarten Landeigentümern ausfindig machen: „Gemeinsam ist jeder Einzelne stärker“
- Gemeinsame Festlegung der Vorgehensstrategie
- Verfassen von Schriftstücken in Absprache mit den Landeigentümern
- Vertretung der Landeigentümer in Verhandlungen mit Projektentwicklern
- Nachverhandlung bereits geschlossener Verträge
- Optimierung der Vertragskonditionen (z.B. optionale Einmalzahlung, Zahlungszeitpunkte etc.)
- Maximierung der Pachteinnahmen und Reservierungsentgelte
- Einbezug weiterer Erlösquellen
- Einbindung aller projektrelevanten Personengruppen, u.a. Behörden, Kommunen, örtliche Vereine sowie ortsansässig Unternehmen
- Begleitung und Kontrolle der Projektentwickler während des gesamten Planungs- und Umsetzungsprozesses
- Umsetzung von Maßnahmen für weitere Erlöse
- Überprüfung und Abgleich der vertraglichen Kennzahlen mit den erhaltenen Leistungen des Grundstückseigentümers
- Klärung offener Fragen der Grundstückseigentümer bei der Jahresendabrechnung
- Rücksprache und Klärung mit Betreibergesellschaft