- Gemeinsame Klärung der Interessen des Landeigentümers
- Analyse und Bewertung vorliegender Angebote und/oder bereits abgeschlossener Nutzungsverträge
- Potenzial des Landeigentümers einschätzen: Flächenanalyse, BVVG-Auskehrklausel, etc.
- Chancen/Risiken durch benachbarte Landeigentümer einschätzen
- Kooperationsmöglichkeiten mit benachbarten Landeigentümern ausfindig machen: „Durch gemeinsames Handeln ist jeder Einzelne stärker“
- Gemeinsame Festlegung der Vorgehensstrategie